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Die Kanzlei Ronnenberg berät und vertritt Studenten und Referendare bundesweit im Bereich des Prüfungsrechts, insbesondere bei der Prüfungsanfechtung und dem sogenannten Härtefallantrag (3. Versuch).
Wir kennen nur ein Recht und das ist Ihr Recht im Prüfungsrecht!
Prüfungsergebnisse gehören während der Ausbildung zu den wichtigsten Nachweisen der eigenen Leistung. Am Ende steht ein Ergebnis, das über Wohl und Wehe eines jeden Kandidaten entscheiden kann. Wenn dieses Ergebnis bedeutet, dass Sie Ihren Traumberuf nicht ausüben können, sollten Sie das Prüfungsergebnis überprüfen lassen.
Um der Verantwortung und dem entgegengebrachten Vertrauen unsere Mandanten gerecht zu werden, beraten wir ausschließlich im Bereich des Prüfungsrecht.
Kommen Sie zu Ihrem Recht!

Telefonische Ersteinschätzung | Notfallberatung, Mo-So, 24/7 | Tel: 040-444653814 | E-mail: 

