
Urteile
Aktuelle und interessante Urteile aus dem Prüfungsrecht und Bildungsrecht.
Welche Prüfungen kann ich anfechten? Kann ich auch z.B. Zwischenprüfungen anfechten?
Donnerstag, 5. November 2009
Grundsätzlich kann jeder Prüfungsbescheid angefochten werden, der von einer Universität, Fachhochschule oder ähnlichen Trägern hoheitlicher Gewalt stammt. Dies gilt studiengangübergreifend, also z.B. für das Studium der Rechtswissenschaft (Jura), Humanmedizin, Tiermedizin, Architektur und alle weiteren Studiengänge. Zwischenprüfungen können selbstverständlich ebenfalls angefochten werden.
Prüfungsbescheide sind im Grunde nichts anderes als ein Verwaltungsakt. Gegen einen Verwaltungsakt kann innerhalb einer vorgeschrieben Frist Widerspruch eingelegt werden. Daher handelt es sich bei eine Prüfungsanfechtung genau genommen um einen Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt.
Kontakt:
Kanzlei Ronnenberg
Rechtsanwalt für Bildungsrecht
Poststraße 37 (Körnerhaus)
20354 Hamburg
Telefon: +49 (0)40-444 653 8 14
Telefax: +49 (0)40-444 653 8 20