
Härtefallantrag
Rechtsanwalt Ronnenberg berät Sie gerne im Bereich des Härtefallantrages.
Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern, § 16 JAG
Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Zweite juristische Staatsprüfung nochmals wiederholt werden.
Anforderung: Mittel
Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Härtefallantrag mit keinen allzu hohen Anforderung verbunden. Ein außergewöhnlicher Härtefall ist dabei nicht erforderlich, ein Ausnahmefall aber schon. Eine Beratung ist daher regelmäßig zu empfehlen. Daher stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Fragen und eine Beratung zur Verfügung.
Legende:
hoch (Beratung erforderlich)
mittel (Beratung empfohlen)
niedrig (Beratung optional)