
Urteile
Aktuelle und interessante Urteile aus dem Prüfungsrecht und Bildungsrecht.
Anfechtung einer mündlichen Prüfung – VGH Mannheim, Beschluss 9 S 1478/10
Freitag, 8. April 2011
1. Die richterliche Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer mündlichen Prüfung darf nicht ausschließlich auf die informatorische Anhörung eines Prüfers gestützt werden. Zum Nachweis tatsächlicher Vorgänge und des äußeren Ablaufs der Prüfung stehen die prozessüblichen Beweismittel – insbesondere auch die Zeugenvernehmung von Prüfern, Protokollführern oder Mitprüflingen – zur Verfügung.
2. Der Anspruch auf nachträgliche Neubewertung einer mündlichen Prüfungsleistung setzt voraus, dass eine hinreichende Beurteilungsgrundlage zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, verbleibt nur die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung.
VGH Mannheim, Beschluss vom 19. 10. 2010 – 9 S 1478/10
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