Urteile
Aktuelle und interessante Urteile aus dem Prüfungsrecht und Bildungsrecht.
Unverzügliches Rügen von Verfahrensmängeln – VGH Mannheim: Beschluss vom 16.08.2006
Freitag, 25. Juni 2010
Die Verpflichtung, einen (vermeintlichen) Mangel des Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist des § 24 IV S. 3 JAPrO geltend zu machen, gilt auch dann, wenn die Verpflichtung, den Mangel unverzüglich zu rügen, ausnahmsweise entfallen sollte.
VGH Mannheim: Beschluss vom 16.08.2006 – 9 S 675/06
Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit
Mittwoch, 16. Juni 2010
Den Prüfling trifft keine Verantwortlichkeit für die verspätete Vorlage eines amtsärztlichen Attestes, das vom Gesundheitsamt nach unverzüglicher Feststellung der Prüfungsunfähigkeit verzögert an den Prüfling übersandt und von diesem unverzüglich an das Prüfungsamt weitergeleitet wurde.
OVG Münster, Beschluß vom 9. 7. 2002 – 14 A 1630/02
Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Streitwert bei endgültig nicht bestandener Bachelorprüfung
Freitag, 28. Mai 2010
OVG Lüneburg: Beschluss vom 03.03.2010 – 2 ME 343/09
1. Die Prüfungskommission kann verlangen, dass im Fall einer letzten Wiederholungsprüfung zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung grundsätzlich ein amtsärztliches Attest vorzulegen ist.
2. Für einen Rechtsstreit, der das endgültige Nichtbestehen einer Bachelorprüfung zum Gegenstand hat, ist regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR im Hauptsacheverfahren und im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein solcher von 3.750 EUR in Ansatz zu bringen. Read More
Neubewertung einer Klausur des 2. Juristischen Staatsexamens zur Notenverbesserung
Mittwoch, 19. Mai 2010
1. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer gerichtlichen Aufhebung einer Prüfungsentscheidung ist, dass ein geltend gemachter Mangel sich auch auf die Notengebung und das Ergebnis der Prüfung ausgewirkt haben kann.
2. In einem juristischen Staatsexamen ist es nicht ausreichend, wenn der Prüfling themenartig das richtige oder ein vertretbares Ergebnis benennt ohne auch nur ansatzweise eine Begründung hierfür zu liefern.
3. Für eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO kommt es in prüfungsrechtlichen Streitigkeiten maßgeblich darauf an, ob der Rechtsstreit unter prüfungsrechtlichen Gesichtspunkten besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist, nicht jedoch auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung der umstrittenen Aufsichtsarbeit.
OVG Saarlouis, Beschluss vom 22.01.2010 – 3 A 20/09
Rechtsschutzbedürfnis für Prüfungsanfechtung beim Freiversuch
Montag, 10. Mai 2010
Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch.
VGH Kassel, Teilurteil vom 5. 3. 2009 – 8 A 1037/07
