Urteile Prüfungsrecht

Rüge materieller Bewertungsfehler bei einer Prüfung

Eine fachlich unrichtige und deshalb rechtswidrige Bewertung seiner Prüfungsleistung kann der Prüfling, der gegen den Prüfungsbescheid rechtzeitig Klage erhoben hat, bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht rügen.

BVerwG, Urteil vom 27. 4. 1999 - 2 C 30/98 (Kassel)

Rücktritt von der Prüfung - VGH Mannheim, 9 S 785/87

Die während einer Prüfung unverzüglich geltend gemachte und durch ärztliches Attest nachgewiesene Erkrankung (Erbrechen, Gastritis) sowie der ausdrücklich erteilte ärztliche Rat, wegen der Erkrankung die Prüfung nicht fortzusetzen, können auch dann einen wichtigen Grund für den Prüfungsrücktritt darstellen, wenn eine wesentliche Ursache für die Erkrankung in einer psychischen Reaktion auf das Prüfungsgeschehen liegen kann (Abgrenzung zu den Fällen des nachträglichen Rücktritts von der Prüfung).

VGH Mannheim, Urteil vom 13-04-1988 - 9 S 785/87

Anspruch von Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht

1. Die Gewährung oder Ablehnung von Akteneinsicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ist lediglich eine unselbständige Verfahrenshandlung (Hilfstätigkeit) und kein Verwaltungsakt.

2. Das Recht auf Akteneinsicht ist Ausdruck des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. GG Artikel 2 GG Artikel 2 Absatz I GG i. V. mit Art. GG Artikel 1 GG Artikel 1 Absatz I GG; es kann nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

VGH München, Urteil vom 05.09.1989 - 25 B 88.01631

Leistungsbeurteilung im Zweiten Juristischen Staatsexamen - OVG Münster

Bei der Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang beim Zweiten Juristischen Staatsexamen von dem rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote abgewichen werden soll, ist es erforderlich, dass sich der Prüfungsausschuss einen Gesamteindruck über den Leistungsstand des Prüflings verschafft. Hierbei hat er auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen.

OVG Münster, Urteil vom 9. 1. 2008 - 14 A 3658/06

Unverzügliches Rügen von Verfahrensmängeln - VGH Mannheim: Beschluss vom 16.08.2006

Die Verpflichtung, einen (vermeintlichen) Mangel des Prüfungsverfahrens der Ersten juristischen Staatsprüfung innerhalb der einmonatigen Ausschlussfrist des § 24 IV S. 3 JAPrO geltend zu machen, gilt auch dann, wenn die Verpflichtung, den Mangel unverzüglich zu rügen, ausnahmsweise entfallen sollte.

VGH Mannheim: Beschluss vom 16.08.2006 - 9 S 675/06

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