Urteile

Aktuelle und interessante Urteile aus dem Prüfungsrecht und Bildungsrecht.

Urteile zum Prüfungsrecht

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten und neuesten Urteile zum Prüfungsrecht und Hochschulrecht vor. Sollten Sie Fragen zu dem einen oder anderen Urteil haben, können Sie sich jederzeit gerne mit uns in Verbindung setzen.


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Besoldungsgruppe W 2 verstößt gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG

Dienstag, 14. Februar 2012

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem heute verkündeten Urteil entschieden, dass die Besoldung der Professoren in Hessen aus der Besoldungsgruppe W 2 gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG verstößt und daher verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2013 zu treffen.

Über den Sachverhalt, der der Vorlage des Verwaltungsgerichts Gießen zugrunde liegt, informiert die Pressemitteilung Nr. 47/2011 vom 21. Juli 2011. Sie kann auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts eingesehen werden.

Die Entscheidung ist mit 6:1 Stimmen ergangen. Der Richter Gerhardt hat ein Sondervotum abgegeben.

zur Pressemitteilung

Recht auf Akteneinsicht – VG Mainz: Beschluss vom 14.10.2011

Donnerstag, 26. Januar 2012

1. Die behördliche Entscheidung darüber, ob im Rahmen der Einsicht in die Prüfungsakten Fotokopien erteilt werden, ist jedenfalls dann eine nicht selbstständig angreifbare Verfahrenshandlung im Sinne des § 44 a Satz 1 VwGO, wenn der Antragsteller sie innerhalb eines anhängigen Widerspruchsverfahrens und zur Durchführung dieses Verfahrens begehrt. Lehnt die Prüfungsbehörde die Akteneinsicht demgegenüber generell oder in bestimmter Art und Weise etwa betreffend die Anfertigung von Fotokopien ab, findet § 44 a Satz 1 VwGO keine Anwendung. (amtlicher Leitsatz)

2. Das rechtliche Interesse eines Prüflings an der Einsicht in Prüfungsakten ergibt sich typischerweise aus seinem Recht auf Chancengleichheit und auf freie Wahl des Berufs. (amtlicher Leitsatz)

3. Regelungen einer Prüfungsordnung, die einem Betroffenen im Prüfungsrechtsverhältnis Rechte zur Einsicht in Klausuren vermitteln, schließen einen Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz aus. (amtlicher Leitsatz)

VG Mainz: Beschluss vom 14.10.2011 – 3 K 673/11.MZ

Chancengleichheit im Prüfungsrecht – rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit

Dienstag, 25. Oktober 2011

1. In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist die rechtzeitige Abgabe einer Aufsichtsarbeit, die von den Aufsichtführenden eingesammelt wird, grundsätzlich dadurch vorzunehmen, dass nach der Bekanntgabe des Endes der Bearbeitungszeit und der allgemeinen Aufforderung zur Abgabe die Arbeit im dafür vorgesehenen Umschlagbogen zum Einsammeln bereitgelegt oder spätestens dem Aufsichtführenden beim erstmaligen Erscheinen am Platz des Prüflings unverzüglich ausgehändigt wird.

2. Auch unter den Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit erfolgt die Abgabe im Einzelfall jedenfalls dann nicht mehr rechtzeitig, wenn der Prüfling nach dem erstmaligen und mit der Aufforderung, das Schreiben einzustellen, verbundenen Erscheinen des Aufsichtführenden am Platz des Prüflings nicht nur noch auf die Abgabe gerichtete Handlungen vornimmt, sondern die Aufsichtsarbeit inhaltlich weiter bearbeitet, selbst wenn der Aufsichtführende dann kommentarlos weitergeht.

VGH Mannheim, Beschluß vom 22. 5. 2007 – 9 S 3013/06

Erst- und Zweitprüfer im Überdenkungsverfahren

Donnerstag, 15. September 2011

Folgen Erst- und Zweitprüfer den Einwendungen eines Prüfungskandidaten gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen nicht oder nur in einem geringen, für die Notenvergabe unerheblichen Umfang, so ist das sog. Überdenkungsverfahren damit (für den Prüfungskandidaten erfolglos) abgeschlossen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sich der gesamte Prüfungsausschuss mit den Bewertungen befasst.

BFH: Beschluss vom 22.04.2009 – VII S 43/08

Rechtsschutzbedürfnis für Prüfungsanfechtung beim Freiversuch

Montag, 15. August 2011

Rechtskandidaten, die die erste juristische Staatsprüfung im Freiversuch bestanden haben, behalten ihr Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtung des nach nicht bestandskräftig festgesetzten Ergebnisses des Freiversuchs auch nach bestandener Wiederholungsprüfung, auch wenn die Wiederholungsprüfung besser bewertet worden ist als der Freiversuch.

VGH Kassel, Teilurteil vom 5. 3. 2009 – 8 A 1037/07

Prüfungsrecht, Prüfungsanfechtung und Studienplatzklage bundesweit
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