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Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Streitwert bei endgültig nicht bestandener Bachelorprüfung
OVG Lüneburg: Beschluss vom 03.03.2010 – 2 ME 343/09
1. Die Prüfungskommission kann verlangen, dass im Fall einer letzten Wiederholungsprüfung zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung grundsätzlich ein amtsärztliches Attest vorzulegen ist.
2. Für einen Rechtsstreit, der das endgültige Nichtbestehen einer Bachelorprüfung zum Gegenstand hat, ist regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR im Hauptsacheverfahren und im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein solcher von 3.750 EUR in Ansatz zu bringen. mehr
