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Nachweis der Prüfungsunfähigkeit – Streitwert bei endgültig nicht bestandener Bachelorprüfung
OVG Lüneburg: Beschluss vom 03.03.2010 – 2 ME 343/09
1. Die Prüfungskommission kann verlangen, dass im Fall einer letzten Wiederholungsprüfung zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung grundsätzlich ein amtsärztliches Attest vorzulegen ist.
2. Für einen Rechtsstreit, der das endgültige Nichtbestehen einer Bachelorprüfung zum Gegenstand hat, ist regelmäßig ein Streitwert von 7.500 EUR im Hauptsacheverfahren und im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ein solcher von 3.750 EUR in Ansatz zu bringen. mehr
Prüfungsunfähigkeit – dauerhafte Einschränkung, als persönlichkeitsbedingtes Merkmal – Unverzüglichkeit
1. Eine zum Rücktritt berechtigende Prüfungsunfähigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Prüfling aktuell und vorübergehend in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Eine generelle und dauerhafte Einschränkung, die als persönlichkeitsbedingtes Merkmal die normale Leistungsfähigkeit des Prüflings bestimmt, rechtfertigt hingegen keinen Rücktritt, sondern muss in das Prüfungsergebnis mit einfließen.
2. Ein Prüfungsrücktritt ist nicht mehr als unverzüglich anzusehen, wenn der Prüfling die Rücktrittserklärung nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgegeben hat, zu dem sie von ihm zumutbarerweise hätte erwartet werden können.
VGH München: Beschluss vom 07.01.2009 – 7 ZB 08.1478
