Die Prüfungsanfechtung

Prüfungsanfechtungen machen einen Großteil unserer täglichen Arbeit aus. Von den vielen Prüfungsanfechtungen, die wir betreuen, sind ein Großteil juristische Prüfungsleistungen. So fechten wir Klausuren und mündliche Prüfungen des ersten Staatsexamens Jura und zweiten Staatsexamens Jura an. Gründe für eine Prüfungsanfechtung mit Erfolg sind in der Regel Bewertungsfehler und Verfahrensfehler. Neben Prüfungsanfechtungen des 1. und 2. Staatsexamens Jura fechten wir Prüfungsleistungen in allen Bachelor- und Masterstudiengängen an. Dabei geht es nicht nur um Bachelor- oder Masterarbeiten, sondern auch um einzelne Modulprüfungen. Das Prüfungsrecht spielt dabei zumeist eine große Rolle.

Hinzukommen Prüfungsanfechtungen von IHK-Prüfungen, die in den letzten Jahren weiter zunehmen. Die Zunahme von IHK-Prüfungsanfechtungen sehen wir in den zum Teil fehlerhaften Prüfungsordnungen begründet. Das bedeutet, dass die HK oder IHK nicht zwingend bewusst Fehler machen, sondern vielmehr fehlerhaft aufgrund von rechtswidrigen Prüfungsordnungen handeln. Neben diesen Verfahrensfehlern finden wir aber natürlich auch Bewertungsfehler, die einer Prüfungsanfechtung zugänglich sind.

Prüfungsanfechtungen von Lehramtsprüfungen, wie z.B. schriftliche Prüfungsleistungen, Unterrichtsentwürfe oder Lehrproben mitsamt Reflexion, sind ebenfalls fast täglich Grund für prüfungsrechtliche Auseinandersetzungen. Gerade im Bereich des Lehramts finden wir immer wieder Verfahrensfehler, aber auch eine Vielzahl an Bewertungsfehlern. Die subjektive Wertung ist bei Lehramtsprüfungen nicht zu vermeiden, welche sich nur über Prüfungsanfechtungen korrigieren lassen.

Im Bereich der Gesundheitsberufe führen wir ebenfalls viele Prüfungsanfechtungen durch. Es sind vornehmlich medizinische Staatsexamen und mündliche Prüfungen, die wir anfechten. Dabei geht es meist um vom IMPP erstellte Prüfungsaufgaben, die entweder fehlerhaft sind oder nachträglich beim Streichen fehlerhaft berechnet wurden. Nicht selten finden wir auch Verfahrensfehler bei dem besonderen Multiple-Choice-Testverfahren. Aber nicht nur bei medizinischen Staatsexamina der Human- oder Zahnmedizin, sondern auch bei Prüfungen aus anderen Gesundheitsberufen, wie z.B. Heilpraktiker oder Ergotherapeuten, können wir über eine Prüfungsanfechtung das Ergebnis vieler Prüfungen beeinflussen.

Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Prüfungsanfechtungen sind Steuerberaterprüfungen. Diese sind aufgrund des besonderen Umfangs und des schier unendlich erscheinenden Prüfungsstoffes besonders fehleranfällig. Auch sind Verfahrensfehler keine Seltenheit, die ebenfalls über eine Prüfungsanfechtung angegangen werden können.

Die Bewertung einer Promotion ist ebenfalls über eine Prüfungsanfechtung angreifbar. Gerade bei Arbeiten, die einen besonderen Arbeitsaufwand bedeuten, ist eine schlechte Bewertung besonders schwer zu akzeptieren. Ob nun Dissertation oder Disputation, die Bewertungen können mittels einer Prüfungsanfechtung beeinflusst werden. Ebenso können Verfahrensfehler vorliegen, die aus einer fehlerhaften Betreuung der Doktorarbeit resultieren oder in fehlerhaft besetzten Promotionsausschüssen begründet sind. Nicht selten kämpfen wir für unsere Mandantschaft zudem gegen Plagiatsvorwürfe.

Schulische Prüfungsleistungen, wie z.B. die Abiturprüfung, runden unser prüfungsrechtliches Angebot ab. Gerade hier finden wir eine Vielzahl an Verfahrens- und Bewertungsfehlern, die zu einer Prüfungsanfechtung führen können. Der schulische Bereich nahm bei uns ab April 2020 aufgrund der Corona-Pandemie und den Auswirkungen auf das Schulwesen merklich zu.

Neben diesen aufgezählten Bereichen, in denen wir Prüfungsanfechtungen durchführen, gibt es natürlich auch noch andere Ausbildungszweige (gerade im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsbereich), bei denen eine Prüfungsanfechtung greifen kann. Zu nennen ist da z.B. die Polizeiausbildung, aber auch andere Berufe, die wir nicht alle an dieser Stelle aufzählen können.

Wenn Sie eine Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.

Erfolge im Prüfungsrecht

Nachfolgend finden Sie eine kleine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.