Prüfungsanfechtung in Hamburg

Wer in Hamburg Jura studiert und ein gutes Ergebnis in der Schwerpunktbereichsprüfung erzielt hat, hat beste Aussichten, ein gutes 1. Staatsexamen abzulegen und dies bei einer niedrigen Durchfallquote von ca. 22 %. Die Bucerius Law School beeinflusst ebenfalls den guten Notendurchschnitt. Nur knapp 4% bestehen die erste Pflichtfachprüfung endgültig nicht. Diese Daten sagen natürlich nichts über Ihr Ergebnis aus, das völlig unabhängig von irgendwelchen Statistiken ist. Sollten Sie mit einem Ergebnis aus einer Prüfungsleistung des ersten Staatsexamens nicht zufrieden sein, können Sie sich gerne an uns wenden. Gerade bei einem nicht bestandenen Examen, muss überprüft werden, ob die Bewertung und das Prüfungsverfahren ordnungsgemäß erfolgt sind.

Im Rahmen des ersten Staatsexamens werden 6 Klausuren geschrieben, die 75% der Gesamtnote ausmachen. Die mündliche Prüfung trägt zur Endnote mit 25% bei. Auch wenn sich viele Prüflinge in der mündlichen Prüfung noch verbessern, ist es wichtig, dass die Ergebnisse der schriftlichen Aufsichtsarbeiten zu Ihren Erwartungen entsprechen. Neben Verfahrensfehlern, die unverzüglich zu rügen sind, muss zunächst an Bewertungsfehler gedacht werden.

Wann ist man in Hamburg zur mündlichen Prüfung – Jura Erstes Staatsexamen zugelassen, wann ist man durchgefallen?

Nach § 18 (1) Nr. 1 HmbJAG  wird zur mündlichen Prüfung zugelassen, wer

in den Aufsichtsarbeiten eine durchschnittliche Punktzahl nach § 7 von mindestens 3,8 und in mindestens drei Aufsichtsarbeiten mindestens die Punktzahl 4,0 erreicht hat und …

natürlich die Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hat.

Besonders ärgerlich sind die Ergebniskonstellationen bei denen zwar die erforderliche Durchschnittspunktzahl erreicht wurde, aber eine fehlende bestandene Klausur zum Durchfallen geführt hat. Aber natürlich gibt es andersherum auch viele Fälle bei uns, bei denen zwar die 3 Klausuren oder mehr bestanden wurden, aber durch 2 oder 3 schlechte Klausuren die 3,8 Punkte im Schnitt nicht erreicht werden.

Prüfungsanfechtung in Hamburg laufen im Grunde genauso ab, wie in anderen Bundesländern auch. In der Regel rufen unsere Mandanten einen Anwalt für Prüfungsanfechtung an, wenn sie im ersten Staatsexamen keinen Erfolg hatten oder mit ihrer erreichten Punktzahl nicht zufrieden sind. Nach einer ersten Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei uns in der Kanzlei, fordern wir mit dem Einlegen des Widerspruchs (ein Korrektor schrieb an den Rand einer Klausur in Hamburg: Rollmöpse werden eingelegt, Widersprüche erhoben) die Akteneinsicht an. Mit der Akteneinsicht werden uns alle Klausuren mitsamt den Sachverhalten und Voten übersandt. Sie können natürlich auch selber die Akteneinsicht im Prüfungsamt vornehmen. Wir raten allerdings davon ab. Es macht wenig Spaß, sich mit anderen in einem Raum seine Klausuren anzusehen und evtl. sogar mit dem Handy Fotos von den Klausuren zu machen. Es ist wirklich einfacher, die Klausuren durch uns anzufordern. Wir können Ihnen dann gerne die Klausuren eingescannt zur Verfügung stellen, so dass Sie sich den Weg und die wenig erbauliche Erfahrung der Akteneinsicht im Prüfungsamt ersparen können.

Nach der Übersendung der Klausuren nehmen wir eine Einschätzung Ihrer Prüfungsleistungen vor, um bestimmen zu können, ob eine Prüfungsanfechtung Erfolg haben kann. In diese Einschätzung fließen auch die Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Prüfungsamt und den Prüferinnen und Prüfer in Hamburg ein.

Grundsätzlich überprüfen wir Ihre Klausuren und suchen Bewertungsfehler, die konkret und erheblich sind. Es genügt nicht, wenn ein Bewertungsfehler vorliegt, dieser aber keinen Einfluss auf die Bewertung hatte. Nicht jeder Bewertungsfehler führt demgemäß zu einer Anhebung der Bewertung. Auf der anderen Seite argumentieren wir mit fachwissenschaftlichen und substantiierten Gegendarstellungen, um Ihren Lösungsweg als richtig darzustellen. Eine richtige Lösung darf nämlich nicht als falsch bewertet werden. Problematisch ist dabei zumeist, ob die richtige Lösung auch mit gewichtigen Argumenten gestützt wird. So reicht es nicht, „zufällig“ das richtige Ergebnis zu treffen.

Nach der Einschätzung, die wir Ihnen per E-Mail übersenden, können Sie auf Grundlage unserer Empfehlung entscheiden, ob sie den Widerspruch weiterverfolgen oder zurücknehmen wollen. Unsere Empfehlung ist nicht geleitet von Ihrer persönlichen Situation oder von der Tatsache, dass Sie evtl. nur sehr knapp nicht bestanden oder Ihr Prädikat nicht erreicht haben. Unsere Einschätzung ist immer objektiv und folgt nur dem, was das Prüfungsrecht und die prüfungsrechtlichen Möglichkeiten hergeben. Wenn wir bei einem sehr knappen Ergebnis von einer Prüfungsanfechtung aus prüfungsrechtlichen Gründen abraten, können wir eine Anfechtung Ihres Prüfungsergebnisses natürlich trotzdem versuchen. Bei einem breiten Angriff auf die Bewertung, kann es durchaus vorkommen, dass wir Prüfer treffen, die sich zu einem Überdenken bewegen lassen. Wir bearbeiten bei einer Widerspruchsbegründung die Klausuren darüber hinaus intensiv durch und werden jeden vertretbaren Ansatz in die Begründung einfließen lassen. Hierbei beweisen wir auch unser Fingerspitzengefühl, um bei den Prüferinnen und Prüfern das Überdenken anzuregen. Fehler, wie wir mittlerweile wissen, geben auch Prüferinnen und Prüfer nicht gerne zu.

Das Justizprüfungsamt in Hamburg ist dem Hanseatischem Oberlandesgericht zugeordnet. Wir pflegen einen professionellen Umgang mit dem Prüfungsamt, bei dem die Abläufe geordnet sind und in der Regel im Verfahren selber keine Probleme entstehen. Positiv hervorzuheben ist, dass die uns bekannten Mitarbeiter im Justizprüfungsamt sehr prüflingsfreundlich und hilfreich sind.

Wir erarbeiten bei Prüfungsanfechtungen zum ersten Staatsexamen in Hamburg durchaus gute Ergebnisse und können nicht selten Überdenkungsverfahren im Wege eines Vergleichs abkürzen. Dies ist allerdings nur in den Fällen möglich, bei denen uns die vorliegenden Prüfungsleistungen eine substantiierte Begründung ermöglichen.

Melden Sie sich bei uns, gerne per E-Mail oder telefonisch, wenn Sie die Erfolgsaussichten eine Prüfungsanfechtung in Hamburg bestimmen lassen wollen. Wenn Sie persönlich mit uns sprechen wollen, können sie auch jederzeit kurzfristig einen Termin vereinbaren.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE ANWALTLICHE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.