Prüfungsanfechtung des 1. juristischen Staatsexamens

Wir führen Prüfungsanfechtungen des 1. Staatsexamens Jura bundesweit durch. Gerade in der Ersten Juristischen Prüfung, die aus dem universitären Teil (Schwerpunktbereichsprüfung) und dem staatlichen Teil (Pflichtfachprüfung) besteht, hängt der Erfolg einer Prüfungsanfechtung von der Erfahrung und der Kompetenz der Rechtsanwältin / des Rechtsanwaltes für Prüfungsrecht ab.

Eine Prüfungsanfechtung des 1. Staatsexamens beginnt in der Regel mit dem Ergebnisbescheid, den Sie erhalten. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, denken Sie eventuell darüber nach, gegen die Bewertung vorzugehen. Dieser Gedanke kann sich verfestigen, wenn Sie sich bei der Klausureinsicht falsch bewertet fühlen. Die Dringlichkeit gegen das Prüfungsergebnis vorzugehen steigt natürlich, wenn Sie erstmals oder wiederholt durchgefallen sind. Dann empfiehlt es sich immer, zumindest durch eine Akteneinsicht und Einschätzung durch einen Rechtsanwalt, die Möglichkeit einer Prüfungsanfechtung zu überprüfen.

Wenn Sie uns kontaktieren, besprechen wir mit Ihnen Ihre Situation. Wir können Sie beruhigen: Wir haben wirklich schon jedes Ergebnis gesehen. Ob Sie uns nun mit einem Punkteschnitt von 1,0 oder 11,0 Punkten kontaktieren, macht für uns keinen Unterschied. Eine Sichtung der Klausuren hat in vielen Fällen schon geholfen. Alleine aus der erzielten Punktzahl können wir allerdings noch keine Rückschlüsse auf den Erfolg oder Misserfolg einer Prüfungsanfechtung ziehen. Erst durch die Akteneinsicht können wir seriös den Erfolg einer Prüfungsanfechtung einschätzen. Wenn das Bestehen knapp verfehlt wurde, ist eine Einschätzung der Klausuren durch einen erfahrenen Anwalt auf jeden Fall zu empfehlen.

Sollten Sie sich nach unserer Einschätzung gegen eine Prüfungsanfechtung Ihres 1. Staatsexamens entschließen, wird der Widerspruch zurückgenommen. Dadurch wird der Bescheid bestandskräftig und das Verfahren ist beendet. Wenn Sie sich für die Prüfungsanfechtung und die Durchführung des Widerspruchsverfahrens entscheiden, erstellen wir eine mit fachwissenschaftlich fundierten Argumenten versehene Widerspruchsbegründung, die sich gegen die in der Einschätzung gefundenen Bewertungsfehler richtet. Bevor wir die Widerspruchsbegründung versenden, lassen wir uns diese von Ihnen freigeben.

Die Überdenkungs- bzw. Widerspruchsverfahren dauern je nach Prüfungsamt 8-12 Wochen. Diese Angabe ist aber nur ein Näherungswert. Wenn die Prüfungsanfechtung des schriftlichen Teils des 1. Staatsexamens Erfolg hat, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen (ebenfalls durch eine Prüfungsanfechtung anfechtbar). Sie müssen dabei nicht befürchten, direkt zwei Wochen nach Aufhebung des Ergebnisbescheides in die mündliche Prüfung zu müssen. Hier vereinbaren wir mit den Prüfungsämtern eine für Sie gangbare Lösung.

Sie können sich jederzeit gerne an uns wenden, wenn Sie Fragen zu einer Prüfungsanfechtung Ihres 1. Staatsexamens haben. Wir kämpfen auch für Ihr Recht auf eine ordnungsgemäße Bewertung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Erfolge bei Jura Prüfungsanfechtungen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Erfolgen, die wir für unsere Mandantschaft erreicht haben.

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihre Prüfungsanfechtung in Berlin / Brandenburg, 2. Staatsexamen, erfolgreich durchzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.