Prüfungsanfechtung
Voraussetzungen und Verfahren einer Prüfungsanfechtung.
Kosten einer Prüfungsanfechtung
Die nachfolgende Kostenbeschreibung gilt vornehmlich für Prüfungsanfechtungen eines Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsexamens. Die Kosten von Prüfungsanfechtungen in anderen Studienfächern lassen sich erst nach einer ersten Einschätzung bestimmen. Für eine Kosteneinschätzung können Sie uns jederzeit kontaktieren.
Die Kosten einer Prüfungsanfechtung sind bei der Entscheidung, ob Sie eine solche Prüfungsanfechtung in Betracht ziehen sicherlich eine wichtige Komponente. Diese Kosten möglichst transparent zu halten, ist uns ein wichtiges Anliegen, damit Sie ein klares Bild haben und es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt. Bei den Kosten einer Prüfungsanfechtung ist zwischen den Kosten unserer Beauftragung und den Kosten für das Widerspruchsverfahren zu unterscheiden. Um jedem Prüfling die Möglichkeit zu geben seine Rechte durchzusetzen, sind wir bereit eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
I. Kosten der Beauftragung
Bei der Mehrheit der Mandate bieten sich Honorarvereinbarungen an. Der Grund liegt darin, dass der Arbeitsaufwand bei jedem Fall sehr unterschiedlich ausfällt und mit einer Honorarvereinbarung für beide Seiten Planungssicherheit herrscht.
1. Kosten einer schriftlichen Einschätzung zu den Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung
Wenn Sie uns beauftragen, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten zu einer Prüfungsanfechtung abzugeben, dann bedeutet dies, dass wir Klausuren anfordern, sichten und einschätzen müssen. Für eine gründliche Einschätzung im Rahmen einer Begutachtung können wir nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), bis zu 250 Euro zzgl. MwSt. ansetzen. Meist können wir jedoch unter diesem Wert bleiben, wenn es um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung geht. Es kommt hier natürlich auch auf die Anzahl der zu begutachtenden Klausuren an. Sollten mehr als zwei Klausuren und ggf. zusätzlich eine Hausarbeit einzuschätzen seinn, so ist eine gesonderte Vereinbarung notwendig. Grundsätzlich können Sie von 100 Euro zzgl. MwSt. pro zu begutachtender Klausur ausgehen. Wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung entscheiden, würde dieser Betrag angerechnet werden, die Kosten der Begutachtung der anzufechtenden Klausur würde damit entfallen.
2. Kosten des eigentlichen Widerspruchsverfahrens
Wenn Sie sich für eine Prüfungsanfechtung durch mich entscheiden, so liegen die Kosten pro Klausur bei durchschnittlich 500 Euro zzgl. MwSt. (+/- 200 Euro). Diese Kosten können variieren, da es durchaus Konstellationen gibt, in denen die Widerspruchsbegründung nicht besonders aufwendig ist. In diesen Fällen kann die Vergütung deutlich unter dem Durchschnittswert von 500 Euro zzgl. MwSt. liegen.
II. Verfahrenskosten
Von den Kosten unserer Beauftragung und unserer Leistung, sind die Kosten des Verfahrens zu unterscheiden. Das Prüfungsamt kann für das Widerspruchsverfahren Verfahrenskosten erheben. Diese bewegen sich je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro, selten höher. Hinzukommen können Kopierkosten kommen, deren Höhe zwischen 10 und 40 Euro liegt.
III. Kostentragungspflicht bei Erfolg und Misserfolg
Die Kosten und Gebühren sind nur dann zu leisten. Das Prüfungsamt kann unsere Beauftragung im Widerspruchsverfahren für notwendig erklären. Wenn dies erfolgt, werden die Kosten unserer Beauftragung erstattet. Diese Erstattung richtet sich allerdings nach RVG. Das kann bedeuten, dass die Erstattung unter dem Wert unserer Honorarvereinbarung liegt.
IV. Ratenzahlungsvereinbarung
Wenn gewünscht, vereinbaren wir eine Ratenzahlung oder Stundung mit variablen Laufzeiten. Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig auf diese Möglichkeit an. Wenn wir keine Ratenzahlung vereinbaren, wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Beträge in der vereinbarten Frist (10 Tage nach Rechnungslegung) gezahlt werden, es sei denn, es ist eine Vorab(teil)zahlung vereinbart. Bestandteil dieser Ratenzahlungsvereinbarung ist ein Einverständnis zum Einzug des jeweiligen Betrages per Lastschrift, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

