Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz


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Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz – Juristisches Staatsexamen

Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Rheinland-Pfalz und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.

Fristen

Nach § 5 Abs. 3 JAG findet in Rheinland-Pfalz ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren) statt. Über den Widerspruch entscheidet das Landesjustizprüfungsamt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.

Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG  das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.

Kontakt

Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.

Prüfungsrecht, Prüfungsanfechtung und Studienplatzklage bundesweit
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