Prüfungsanfechtung in Bremen
Prüfungsanfechtung in Bremen – Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Bremen und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht.
Fristen
Nach dem JAPG findet in Bremen ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren) statt. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Für das zweite Staatsexamen ist das gemeinsame Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein gebildet worden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.

