Prüfungsanfechtung in Brandenburg
Prüfungsanfechtung in Brandenburg- Juristisches Staatsexamen
Hier finden Sie Informationen zur Prüfungsanfechtung in Brandenburg und allgemeine Informationen zum Prüfungsrecht. Die Länder Berlin und Brandenburg bilden ein gemeinsames juristisches Prüfungsamt.
Fristen
Nach § 22 I BbgJAG findet in Brandenburg ein Widerspruchsverfahren (Überdenkungsverfahren). Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats einzulegen und anschließend zu begründen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass nach der letzten Juristenausbildungsreform gemäß § 5 DRiG das erste Staatsexamen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Die Prüfungsanfechtung kann daher gegen den Prüfungsbescheid über die Pflichtfachprüfung oder der universitären Schwerpunktbereichsprüfung durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie sich für eine Prüfungsanfechtung / Widerspruch entscheiden, informieren wir Sie gerne über die weiteren Schritte und die entstehenden Kosten.

