Härtefallantrag
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Der Härtefallantrag oder auch Gnadenversuch ein Instrument trotz erfolgloser Wiederholungsprüfung im Studium oder Referendariat eine nochmalige Wiederholung zu erreichen. Ein Härtefallantrag ist nur erfolgreich mit einer schlüssigen Begründung und einer sorgsamen Formulierung. Für den Härtefallantrag oder Gnadenversuch gibt es unterschiedliche Voraussetzung innerhalb der Fachrichtungen. Für das juristischen Staatsexamen z.B. ist der Härtefallantrag in fast allen Ausbildungsordnungen geregelt. Aber auch in anderen Studiengängen findet sich zumeist eine Regelung für diesen Spezialfall.
Rechtsanwalt Ronnenberg berät Sie gerne im Bereich des Härtefallantrages.
