Härtefallantrag
Rechtsanwalt Ronnenberg berät Sie gerne im Bereich des Härtefallantrages.
Härtefallantrag Sachsen-Anhalt, § 52 Abs. 6 JAPrVO
Bei zweimaligem Misserfolg kann der Minister der Justiz ausnahmsweise die nochmalige Wiederholung der Prüfung gestatten, wenn die erfolglosen Prüfungen vor dem Landesjustizprüfungsamt des Landes Sachsen-Anhalt abgelegt worden sind, eine außergewöhnliche Behinderung in dem zweiten Prüfungsverfahren vorlag und eine nochmalige Wiederholung hinreichend aussichtsreich erscheint.
Anforderung: Hoch
Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Berlin ist ein Härtefallantrag mit hohen Anforderungen und einer aufwendigen Begründung verbunden. Es wird daher geraten, sich frühzeitig beraten zu lassen. Wir können Ihnen sagen, ob Ihr Vorbringen ausreichend ist und wie der Antrag zu formulieren ist. Dabei können wir den Härtefallantrag anhand Ihrer Vorgaben selber formulieren und in Ihrem Namen einreichen oder Ihren vorformulierten Antrag auf Geeignetheit überprüfen.
Legende:
hoch (Beratung erforderlich)
mittel (Beratung empfohlen)
niedrig (Beratung optional)
