Härtefallantrag Mecklenburg-Vorpommern, § 16 JAG

Ist die Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. Im Ausnahmefall kann die Zweite juristische Staatsprüfung nochmals wiederholt werden.

Anforderungen: mittel

Der Umgang mit Härtefallanträgen ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Härtefallantrag mit keinen allzu hohen Anforderung verbunden. Ein außergewöhnlicher Härtefall ist dabei nicht erforderlich, ein Ausnahmefall aber schon. Eine Beratung ist daher zu empfehlen. Daher stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Fragen und eine Beratung zur Verfügung.

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    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihrem Härtefallantrag in Mecklenburg-Vorpommern nach § 16 JAG zum Erfolg zu verhelfen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite.